AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig für das
Kfz-Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. Joachim Abert:

  1. Geltung der Bedingungen

    Die Erstellung eines Gutachtens oder jeder anderen Dienstleistung (Dienstleistungserstellung = DLE) vom Auftragsnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der AN schriftlich anerkennt.

  2. Auftragserteilung

    Der Auftrag zur DLE ist in der Regel schriftlich zu erteilen; auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
    Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen DLE erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

    besondere Hinweise zur Erstellung von Gutachten:
    Der AG hat insbesondere bei Gutachten das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Doku­mente gehen nicht zu Lasten des AN. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
    Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.

    besondere Hinweise bei Gasprüfungen gem. DVWG G607:
    Bei Gasprüfungen gem. DVWG G607 gilt insbesondere, daß der AG einen freien Zugang zu den relevanten gastechnischen Anlagen zum vereinbarten Termin ermöglicht.
    Sollte dies nicht der Fall sein, oder die gastechnischen Anlagen nicht in einem prüftechnischen Zustand sein, kann der Sachverständige den Auftrag stornieren und die Prüfgebühren ohne erbrachte Prüfleistung in Rechnung stellen.
    Es gilt weiterhin, daß ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Prüfergebnis, nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde der Sachkundige gewährleisten kann.

  3. Vollmacht

    Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

  4. Zahlungsbedingungen

    bei der Erstellung von Gutachten:
    Das Sachverständigenhonorar wird, bei Überbringung des Gutachtens durch den Sachverständigen oder bei Zusendung durch den AN, unmittelbar fällig. Bei unbarer Zahlung ist die Gutachten- / Rechnungsnummer anzugeben.
    Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

    bei beauftragten Gasprüfungen gem. DVWG G607:
    Ist ein Auftrag zur Prüfung von gastechnischen Anlagen gem. DVWG G607 verbindlich erteilt und vom AN angenommen, werden die Kosten für den verbindlichen Auftrag immer sofort in voller Höhe fällig!
    Etwaige Sonderkosten (z.B. für eine erweiterte Anfahrt oder für Ersatzteile) werden beim vereinbarten Termin vor Ort gesondert durch den Sachkundigen ermittelt und als Gesamtsumme zusammen mit dem Auftragswert in Rechnung gestellt.
    Der AN teilt dem AG beim vereinbarten Termin vor Ort mit, wie die jeweiligen Zahlungsmodalitäten für diesen Auftrag sind.

  5. Sachverständigenhonorar bei Gutachten

    Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Die Honorartabelle des AN kann jederzeit eingesehen werden oder sind auf der Website des Sachverständigen veröffentlicht. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten inkl. MWSt. zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

  6. Rechnungsprüfungen / Nachbesichtigungen
    / Nachprüfungen gem. DVGW G607

    Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden entsprechend mit 25% des Gutachtenhonorars abgerechnet.
    Nachprüfungen gastechnischer Anlagen gem DVGW G607 werden entsprechend der im Internet ausgewiesenen Tabelle abgerechnet.

  7. Gutachtenerstellung und Versand

    Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz. Eine weitere Kopie und die Bilddateien verbleiben beim AN. Das Gutachten kann nach Vereinbarung auch elektronisch versandt werden. Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG, unabhängig von der Versandart (Briefpost, elektronischer Versand).

  8. Urheberrechtschutz

    Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheber- rechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der AG das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Sachverständigen, Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet. Die in einem Gutachten enthaltenen Fotos unterliegen einem besonderen Urheberschutz und sind immer mit einem schriftlichen Sperrvermerk versehen, der immer Bestandteil des Gutachtens ist.

    Bei beauftragten Gasprüfungen gem. DVWG G607 gilt, daß durch den Sachkundigen verwendete Prüfplaketten, Prüfbücher, Prüfstempel, notwendige Aufkleber usw, die beim AG angewendet werden, grundsätzlich als Hilfsmitel und / oder Dokumente einem Urheberschutz unterliegen. Hier dürfen durch den AG keinesfalls die vom Sachkundigen verwendeten Hilfsmittel und / oder Dokumente verändert oder in einer abgeänderten Form verwendet werden.
    Jede Zuwiderhandlung dieser Bedingung zieht strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen für den AG nach sich. Dieses gilt dem AG als bekannt ab dem Moment, wo ein Auftrag als verbindlich anerkannt wurde.

  9. Haftung

    Bei der Erstellung von Gutachten ist der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monates nach Erhalt des Gutachtens keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer ist. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und die Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim AG.

    Bei der Erstellung von Prüfdienstleistungen gem DVGW G607 gilt dieses in ähnlicher Form. Der AN ist ebenfalls verpflichtet die Prüftätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und beim Termin vor Ort ein Prüfungsergebnis dem AG mitzuteilen. Bei einem negativen Prüfungsergebnis („Prüfung nicht bestanden“) und einem vor Ort verbindlich erteilten Folgeauftrag zu einer Nachprüfung gelten die im Internet veröffentlichten Bedingungen.

  10. Widerrufsrecht

    Der AG kann die Vertragserklärung – bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge – innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform durch die Auftragsbestätigung mitgeteilt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Ausschlüsse:

    Durch die Zustimmung und Versand der Unterlagen des AG ist der Vertrag als geschlossen zu werten. Mit der Übermittlung der Unterlagen durch den AG stimmt dieser ausdrücklich zu dass der AN die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann.

    Bei Prüfaufträgen für gastechnische Anlagen gem. DVGW G607 gilt, daß eine verbindlcihe konkrete Auftragsbestätigung, versendet durch den AN, einen Termin vor Ort nach sich zieht, den der AN und der AG verpflichtend wahrnehmen müssen.
    Sollte der Termin vor Ort früher als 2 Wochen nach Auftragserteilung liegen und der AG beim Termin vor Ort den Auftrag stornieren, wird der vereinbarte Auftragswert trotzdem in voller Höhe sofort fällig.

    Der Widerruf ist zu richten an:



  11. Anwendbares Recht / Rechtsraum

    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  12. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist der Wohnort des Sachverständigen / Sachkundigen.

  13. Datenschutz

    Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, relevant für die DLE in der Bundesrepublik Deutschland, sind gesondert im Internet auf der relevanten Website ausgewiesen und sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.